#31

RE: Petition

in Lobby 21.09.2015 07:30
von S_J | 455 Beiträge

Zitat von Mara666 im Beitrag #29
Hallo,

Satan aus dem Karneval zu streichen, halte ich für humorlos. Auch aus der Literatur sollte er nicht gestrichen werden, weil hiermit die Phanatsie der Schriftsteller untergraben wird.

Dark Greetz

Mara


Da sieht man's mal wieder, du bist voll keine Satanistin. Oder haste schonmal nen Christ oder Moslem gesehen, bei denen es humoristische Anfälle auslöste, wenn man ihren Jesus oder Mohammed als Kasperlefigur darstellt? Wohl eher nicht, ne? :p

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#32

RE: Petition

in Lobby 21.09.2015 11:43
von Mara666 | 127 Beiträge

Zitat

Da sieht man's mal wieder, du bist voll keine Satanistin. Oder haste schonmal nen Christ oder Moslem gesehen, bei denen es humoristische Anfälle auslöste, wenn man ihren Jesus oder Mohammed als Kasperlefigur darstellt? Wohl eher nicht, ne? :p




dass Du keinen Humor hast, war ja von vorneherein klar.

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#33

§ 166 StGB

in Lobby 26.09.2015 17:26
von Sleepwalker | 499 Beiträge

Zitat von Gast im Beitrag #8
Zurecht ist an dem Paragraphen zu kritisieren, dass er auslegugnswürdig ist, also ein sog. Gummiparagraph ist. Ob "Titanic" den öffentlichen Frieden - und nur der soll geschützt werden - gefährdet hat, mag zu bezweifeln sein.

Ich wundere mich gerade über die angeblich so libertäre Gesinnung einiger jüngerer "Genossen":
Die linke Broschüre "Das Mittelalter lebt - Von der Inquisition zum § 166 StGB" (Bunte Liste Freiburg) zur strafrechtlichen Verfolgung von Kirchengegnern in Deutschland hat bereits im Jahre 1985 etliche Fälle (nicht nur "Titanic"...) gesammelt.

Auffälligerweise findet dieser Paragraph (der ja universell von dem Verbot der Beschimpfung "religiöser Bekenntnisse" unter bestimmten Umständen spricht) bei Karikaturen, die herabwürdigend mit dem islamischen Glauben umgehen, keine Anwendung.
Insofern ist es ein reiner Schutzparagraph für die überholte Vormachtstellung der christlichen Kirchen in Deutschland und einer pluralistischen Gesellschaft nicht angemessen.
Die Frage ist natürlich auch, ob "der öffentliche Friede" ein höheres Rechtsgut als das grundgesetzlich verankerte "Recht auf freie Meinungsäußerung" darstellt (bei islamistischem Aufruhr ist man ja da von der Rechten bis zu linken Kreisen ziemlich einstimmig einer Meinung).

Als Beispiel für die praktische Anwendung des § 166 StGB hier eine strafrechtlich verfolgte Karikatur aus dem Jahre 1984 (natürlich nur zur Dokumentation):

P.S.:
Wer sich hier "gegen Toleranz" ausspricht, sägt an dem Ast, auf dem allein schon dieses Forum gebaut ist...
(in der aktuellen Rechtskultur Frankreichs beispielsweise kann ein Satanismus-Forum nach der vollzogenen Anti-Sekten-Gesetzgebung durchaus Probleme bekommen...)


Brighter than the sun the darkness shines

zuletzt bearbeitet 27.09.2015 12:52 | nach oben springen


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