Zitat von Gast im Beitrag #8
Zurecht ist an dem Paragraphen zu kritisieren, dass er auslegugnswürdig ist, also ein sog. Gummiparagraph ist. Ob "Titanic" den öffentlichen Frieden - und nur der soll geschützt werden - gefährdet hat, mag zu bezweifeln sein.
Ich wundere mich gerade über die angeblich so libertäre Gesinnung einiger jüngerer "Genossen":
Die linke Broschüre "Das Mittelalter lebt - Von der Inquisition zum § 166 StGB" (Bunte Liste Freiburg) zur strafrechtlichen Verfolgung von Kirchengegnern in Deutschland hat bereits im Jahre 1985 etliche Fälle (nicht nur "Titanic"...) gesammelt.
Auffälligerweise findet dieser Paragraph (der ja universell von dem Verbot der Beschimpfung "religiöser Bekenntnisse" unter bestimmten Umständen spricht) bei Karikaturen, die herabwürdigend mit dem islamischen Glauben umgehen, keine Anwendung.
Insofern ist es ein reiner Schutzparagraph für die überholte Vormachtstellung der christlichen Kirchen in Deutschland und einer pluralistischen Gesellschaft nicht angemessen.
Die Frage ist natürlich auch, ob "der öffentliche Friede" ein höheres Rechtsgut als das grundgesetzlich verankerte "Recht auf freie Meinungsäußerung" darstellt (bei islamistischem Aufruhr ist man ja da von der Rechten bis zu linken Kreisen ziemlich einstimmig einer Meinung).
Als Beispiel für die praktische Anwendung des § 166 StGB hier eine strafrechtlich verfolgte Karikatur aus dem Jahre 1984 (natürlich nur zur Dokumentation):
P.S.:
Wer sich hier "gegen Toleranz" ausspricht, sägt an dem Ast, auf dem allein schon dieses Forum gebaut ist...
(in der aktuellen Rechtskultur Frankreichs beispielsweise kann ein Satanismus-Forum nach der vollzogenen Anti-Sekten-Gesetzgebung durchaus Probleme bekommen...)